Jeder Behandlung geht eine gründliche Befragung und Untersuchung voraus sowie die Sichtung ärztlicher Befunde. Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Pulsdiagnose.
In enger Absprache mit dem Patienten wird daraufhin ein ganzheitliches Therapiekonzept erstellt. Aus einem breiten naturheilkundlichen Methodenspektrum werden die hierfür sinnvollen Therapiebausteine kombiniert.
Behandlungszeit und Terminvereinbarung
Eine Erstanamnese dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten, inclusive der ersten Behandlung. Bringen Sie hierfür bitte aktuelle ärztliche Befunde mit.
Folgebehandlungen dauern meist 60 Minuten. Die Wartezeiten sind kurz, da meine Praxis als Bestellpraxis geführt wird (Termine nach vorheriger Vereinbarung, siehe "Kontakt", per Telefon, SMS, Email oder das Kontaktformular).
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich für Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, 50% der ausgefallenen Kosten berechnen muss. Es ist mir nicht möglich, in der kurzen Zeit einen Ersatz zu finden, da ich die Termine so lege, dass ich mir für jeden Patienten genug Zeit nehmen kann.

Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer ist davon abhängig, für welches Therapiekonzept Sie sich nach ausführlicher Beratung zusammen mit mir entscheiden, so sind zum Beispiel für Akupunktur je nach Art der Beschwerden mindestens 5-10 Behandlungen notwendig. 
Für Folgeberatungen oder auch ein erstes ausführliches Informationsgespräch können Sie gerne einen Termin für eine Vídeosprechstunde vereinbaren.

Honorar 
Die Kosten für die Erstbehandlung richten sich nach dem Zeitaufwand für Beratung, Untersuchung und gegebenenfalls anfallenden Materialkosten. Üblicherweise berechne ich als Honorar 80 Euro/Stunde, das heißt 80 bis 140 Euro für die Erstbehandlung. Der Preis für Folgebehandlungen beträgt in der Regel 80 Euro. Eventuell anfallende Laborkosten werden vom Labor selbst in Rechnung gestellt. 
Das Honorar für eine Videosprechstunde beträgt 35 Euro für 1/2 Stunde. Kurze Telefonberatungen zu laufenden Behandlungen oder Informationsgespräche sind kostenfrei. 
Zumindest ein Teil des Honorars wird in der Regel von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstattet, je nach Ihrem Tarif. Die Abrechnung erfolgt nach GebüH, dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Behandlungskosten nicht.
In einem Erstgespräch können Sie alle diesbezüglich offenen Fragen klären.
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